Zertifizierungen
GÜTESIEGEL MEISTERBETRIEBGewerbebetriebe, deren Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer die Meisterprüfung für Handwerke erfolgreich abgelegt hat, dürfen bei der Namensführung und bei der Bezeichnung der Betriebsstätte die Worte "Meister“, "Meisterbetrieb“ oder Worte ähnlichen Inhalts verwenden. Diese Betriebe dürfen auch im geschäftlichen Verkehr ein den betreffenden Betrieb als "Meisterbetrieb“ kennzeichnendes Gütesiegel verwenden. ✓ Bootbaumeister | Zum Zertifikat |
KONZESSIONSPRÜFUNGfür das konzessionierte Gewerbe: Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen im Fernverkehr.Zum Prüfungszeugnis |
AUSBILDUNGFACHWIRT FÜR HANDEL | Zum Prüfungszeugnis |
WEITERBILDUNGUm Ihnen die bestmögliche Qualität zu bieten, bilden sich unsere Mitarbeiter laufend weiter. ✓ 3D-CAD – Solidworks |